Der Landtag von Sachsen Anhalt hat eine Änderung im Fischereigesetz des Landes Sachsen Anhalt beschlossen, die insbesondere für unseren Nachwuchs positiv zu bewerten ist:
- Friedfischfischereischeine können nun ab dem achten Lebensjahr erlangt werden. Der klassische Jugendfischereischein entfällt im Gegenzug. Noch gültige Jugendfischereischeine können in einen Friedfischfischereischein umgetauscht werden und gelten dann ebenso über das 18. Lebensjahr hinaus. Das erneute Ablegen einer Prüfung entfällt, insofern ein gültiger Nachweis vorgelegt werden kann.
- Der „große“ Fischereischein wird zukünftig bereits ab dem 12. Lebensjahr zu erlangen sein. Die Altersgrenze wurde hierfür um zwei Jahre gesenkt.
- Die Vorgaben für die Begleitung von Sonderfischereischeininhabern wurde dahingehend geändert, dass zukünftig ein Friedfischfischereischein für die begleitende Person ausreichend ist.
https://www.lav-sachsen-anhalt.de/index.php/700-aenderungen-im-fischereigesetz


