Friedfischereischein 

Bitte beachten: Mit der Änderung des FischG LSA zum 31. März 2026 entfällt der Jugendfischereischein in Sachsen Anhalt.

Das Mindestalter für die Ausstellung der Fischereischeine wird auf das 12. Lebensjahr abgesenkt.

Die Jugendfischereiprüfung und die Jugendfischereischeine entfallen, stattdessen ist die Teilnahme an der Friedfischfischerprüfung und die Ausstellung eines Friedfischfischereischeins bereits ab dem vollendeten 8. Lebensjahr möglich.

Eine bestandene Jugendfischerprüfung berechtigt zur Ausstellung des Friedfischfischereischeines, d.h. es ist keine erneute Teilnahme an der Friedfischfischerprüfung erforderlich (Nachweis über die Teilnahme an der Jugendfischerprüfung muss der Antragsteller erbringen). Der Übergangszeitraum indem weiterhin gültige Jugendfischereischeine genutzt werden können beträgt höchstens 10 Jahre.

Ein bereits ausgestellter Jugendfischereischein behält seine Gültigkeit für die ausgestellte Dauer.

Die Inhaber von Sonderfischereischeinen können auch durch volljährige Inhaber von Friedfischfischereischeinen begleitet werden.

Der Friedfischschein berechtigt dann nur zum Angeln von Friedfischen. Zum Erwerb dieses Fischereischeins bedarf es nur einer mündlichen Prüfung.

Die Teilnahme am Kurs ist freiwillig und erfordert eine Anmeldung.
Um den Kurs ordnungsgemäß durchführen zu können sowie im Interesse der Kinder, beschränken wir die Teilnehmerzahl pro Kurs auf 10 Kinder und Erwachsene.

Der Kurs beinhaltet Theorie in: Fischkunde, Gewässerkunde, Umwelt-Natur, Rechtskunde sowie Gerätekunde.

Kursangebot für den Friedfischereischein:

Anmeldung erfolgt über kontakt@asv-neustaedter-see.de

Ansprechpartnerin: Christine Beier

Die Lehrgänge und Prüfungen erfolgen im Vereinsbüro des

Angelsportvereins Neustädter See e.V.
Am Vogelgesang 2 a
39124 Magdeburg
kontakt@asv-neustaedter-see.de
Telefon: 0160 932 399 53

Termine:

Fast alle Prüfungs-und Lehrgangstermine sind unter Fischerprüfung Sachsen-Anhalt zu finden.

Sonderfischereischein, Friedfischfischereischein

Die Teilnahme an der Fischerprüfung ist ab vollendetem 11. Lebensjahr möglich.

Die Fischereiabgabe von 6 Euro pro Jahr gilt für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine nach vollendetem 18. Lebensjahr. Bis vollendetem 18. Lebensjahr sowie für Sonderfischereischeine beträgt die Fischereiabgabe 1 Euro pro Jahr.

Für Sonderfischereischein auf Lebenszeit beträgt die Fischereiabgabe 20 Euro (für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine bleibt die Abgabe in Höhe von 125 Euro bestehen).